Elektromagnetische Verträglichkeitsprüfungen (EMV) sind ein Muss für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte. Diese Anforderung ist in der noch aktuellen EMV-Richtlinie 2004 / 108 / EC festgelegt. Es wurden jedoch einige Änderungen an der EMV-Verordnung vorgenommen, und die neue EMV-Verordnung 2014 / 30 / EU wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Ähnliche Vorschriften, die Türkei ist auch zwingend für die Mitgliedsländer, darunter die Wirtschaftskommission für Europa. Diese Verpflichtung wird vom Industrieministerium in unserem Land übernommen, und die Verordnung wird vom Industrieministerium ins Türkische übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der neuen EMV-Verordnung wird das Produkt zunächst gemäß den einschlägigen harmonisierten Normen Diffusions- und Störfestigkeitstests unterzogen. Anschließend wird das technische Dossier gegebenenfalls nach anderen Vorschriften (z. B. LVD-Verordnung) erstellt. Schließlich muss die Konformitätserklärung erstellt und die CE-Kennzeichnung in den in der Verordnung angegebenen Maßen und Formen auf dem Produkt angebracht werden.
Ziel dieser Verordnung ist es, die elektromagnetische Verträglichkeit der Geräte zu regeln und das Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen, um ein angemessenes Maß an elektromagnetischer Verträglichkeit der Geräte zu gewährleisten.

  • Der Inhalt des technischen Dossiers muss Folgendes umfassen:
  • Eine allgemeine Beschreibung und Beschreibung des Produkts
  • Zeichnungen mit Produktspezifikationen
  • Technische Zeichnungen und Erläuterungen zum Betrieb des Produkts
  • Liste der angewandten harmonisierten Prüfnormen
  • Testberichte

Der Hersteller muss die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung für das Jahr 10 ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts aufbewahren. Bei Nichtübereinstimmung und Nichtübereinstimmung des Produkts kann der Hersteller verwarnt und mit Bußgeldern belegt werden, die Produkte können vom Markt abgeholt, der Verkauf verboten oder andere Sanktionen vom Ministerium verlangt werden.

Mögliche Abweichungen von der neuen EMV-Verordnung sind nachfolgend aufgeführt:

  • Nichtverwendung der CE-Kennzeichnung wie in der Verordnung beschrieben,
  • Keine CE-Kennzeichnung,
  • Fehlende Konformitätserklärung,
  • Unvollständige oder fehlerhafte Erstellung der Konformitätserklärung,
  • Technische Datei fehlt oder ist nicht vorbereitet,
  • Fehlende oder fehlende vollständige Anschrift des Herstellers auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Produktdokument.

Die Hersteller müssen die oben genannten Anforderungen vollständig erfüllen, um solche Abweichungen zu vermeiden. Somit stellt das Produkt sicher, dass die neue EMV-Verordnung eingehalten wird und die Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt werden. Es ist ein wichtiges technisches Problem, die EMV-Prüfnormen und -grenzwerte zu kennen, die produktspezifisch angewendet werden sollten.

April 20 2016 in englischer Sprache von den Vorschriften der EU veröffentlicht (2014 / 30 / EU) in der Türkei von dem 2 2016 Oktober 2014 / 30 / wurde in der EU harmonisiert.

ELEKTROMAGNETISCHE COMPLIANCE-VERORDNUNG (2014 / 30 / EU)

Ziel

ARTIKEL 1 - (1) Zweck dieser Verordnung ist es, die elektromagnetische Verträglichkeit des Geräts zu regeln und die Funktionsweise des Geräts so zu gewährleisten, dass das Gerät ein angemessenes Maß an elektromagnetischer Verträglichkeit aufweist.

Anwendungsbereich

ARTIKEL 2 - (1) Diese Verordnung gilt für die in Artikel 5 definierten Geräte.

(2) Diese Verordnung;

  • 24 / 3 / 2007 vom und im Amtsblatt Nr. 26472 Radio and Telecommunication Terminal Equipment Regulations veröffentlicht,
  • Alle Arten von Instrumenten, Anzeigen, Ausrüstungen, die im Flug verwendet werden oder verwendet oder betrieben werden sollen, einschließlich Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller und Kommunikationsgeräte,
  • Mechanismen, Teile, Ausrüstung, Hardware oder Software sowie Ausrüstung, die Teil des Rumpfes, des Motors oder des Propellers ist oder zum Manövrieren des Luftfahrzeugs am Boden verwendet wird,
  • Funkgeräte, die von Amateurfunkbetreibern verwendet werden, sofern sie nicht auf dem Markt sind (Alle von Amateurfunkbetreibern zu installierenden Komponenten, von Amateurfunkbetreibern modifizierte und zur Verwendung durch diese Amateure modifizierte gewerbliche Geräte werden nicht als im Handel erhältliche Geräte anerkannt.)
  • Geräte, die nicht in der Lage sind, elektromagnetische Emissionen zu erzeugen oder zu diesen beizutragen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten und anderen Geräten überschreiten,
  • Geräte, die ohne inakzeptablen Leistungsverlust aufgrund von elektromagnetischen Störungen arbeiten, die bei normalem Gebrauch auftreten,
  • Evaluierungskits, die ausschließlich für Fachkräfte zu Forschungszwecken in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen hergestellt werden,
    Es deckt nicht.

(3) Für den Fall, dass die grundlegenden Anforderungen in Anhang I des in Absatz 1 genannten Geräts in anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union ganz oder teilweise geregelt sind, gilt diese Verordnung nicht oder die Anwendung dieser Verordnung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Rechtsvorschriften nicht.