Im Rahmen der Richtlinien nach dem neuen Konzept, die in den Ländern der Europäischen Union veröffentlicht wurden, ist die CE-Kennzeichnung ein Muss für Produkte, die in den Ländern der Europäischen Union hergestellt oder im Ausland hergestellt und in diese Länder importiert werden. Parallel dazu wurde in unserem Land die Yönet CE-Kennzeichnungsverordnung veröffentlicht, um die Grundsätze für die Verwendung der CE-Kennzeichnung mit Konformitätsbewertungsmodulen zu regeln, die die Methoden dieser Anwendung regeln. In den Anhängen dieser Verordnung werden die Konformitätsbewertungsmethoden in Modulen beschrieben (Anhang 3).

Die EG-Baumusterprüfung ist in diesem Anhang unter Modul B beschrieben. Dementsprechend ist ein Konformitätsbewertungsverfahren bei der EG-Baumusterprüfung das Verfahren zur Überprüfung und Bestätigung, dass die benannte Stelle das technische Design des Produkts prüft und dass dieses Design den einschlägigen Kriterien der technischen Vorschriften entspricht.

Die EG-Baumusterprüfung nach diesem Artikel wird nach einer der folgenden Methoden durchgeführt:

  • Prüfung der Probe, die den Endzustand des Produkts darstellt, das hergestellt werden soll
  • Es reicht aus, die technischen Unterlagen und Nachweise zu prüfen, das technische Design des Produkts zu bewerten und einen oder mehrere wichtige Teile der Produktprobe zu prüfen, die hergestellt werden soll
  • Die Bewertung des technischen Entwurfs des Produkts ist ausreichend, indem die technischen Unterlagen und Nachweise ohne Stichprobenprüfung geprüft werden

Die Herstellerunternehmen können die EG-Baumusterprüfung von einer von ihnen benannten benannten Stelle durchführen lassen. Folgende Angaben und Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung auszufüllen:

  • Name und Anschrift des Herstellers (oder Bevollmächtigten)
  • Eine schriftliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass derselbe Antrag nicht bei einer anderen benannten Stelle eingereicht wurde
  • Technische Datei.

Das technische Dossier reicht aus, um sicherzustellen, dass das Produkt den relevanten Kriterien entspricht und eine angemessene Analyse und Bewertung der Risiken umfasst. In diesem Dossier sind eine allgemeine Beschreibung des Produkts, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Diagramme von Bauteilen, Teilen und Schaltkreisen, eine Beschreibung des Produktbetriebs, eine Liste der angewandten harmonisierten nationalen Normen, Lösungen zur Erfüllung der Grundanforderungen, falls keine Normen angewendet werden, Nachweise für die Angemessenheit der Muster und technische Konstruktionslösungen, die das Produkt darstellen, enthalten ( Labortestergebnisse).

Die benannte Stelle prüft das technische Dossier und die darin enthaltenen Nachweise, um die Angemessenheit des technischen Entwurfs des Produkts zu beurteilen. Es wird auch bestätigt, dass die Probe gemäß den technischen Unterlagen hergestellt wurde und dass harmonisierte nationale Normen befolgt wurden und dass die angegebenen Lösungen befolgt wurden, um die grundlegenden Anforderungen zu erfüllen, wenn die Normen nicht eingehalten wurden. Wendet bei Bedarf geeignete Tests und Tests zur Konformitätsbewertung an. Am Ende erstellt er einen Bewertungsbericht.

Wenn das Produkt die in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Kriterien erfüllt, stellt die benannte Stelle eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus und liefert sie an den Hersteller.

Die EG-Baumusterprüfbescheinigung enthält den Namen und die Anschrift des Herstellers, die Ergebnisse der Prüfung, die Bedingungen für die Gültigkeit der Bescheinigung und sonstige erforderliche Angaben. Dieses Dokument und seine Anhänge enthalten alle Informationen, anhand derer die Konformität der Produkte mit dem zu prüfenden Typ beurteilt werden kann. Entspricht der Produkttyp nach Prüfung nicht den einschlägigen technischen Vorschriften, stellt die benannte Stelle keine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus und teilt dies dem Hersteller mit.

Der Hersteller muss die EG-Baumusterprüfbescheinigung und ihre Anhänge zusammen mit den technischen Unterlagen ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts zehn Jahre lang aufbewahren.

Kurz gesagt, das Modul B-System ist ein CE-Zeichen, ein Konformitätsbewertungsverfahren und erfordert eine Typgenehmigung. Herstellerfirmen können in ihrer Produktionstätigkeit nicht über diese Zulassung hinausgehen. Das unter Modul B erhaltene Zulassungszertifikat bezieht sich im Wesentlichen auf die Konstruktionsphase des Produkts. Es wird mit Modulen verwendet, die die Herstellungsprozesse des Produkts abdecken, z. B. Modul E oder Modul D.

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