98 / 37 / EC von der Europäischen Union ausgestellt Maschinenrichtlinielegt die grundlegenden Anforderungen an die von dieser Richtlinie erfassten Maschinen fest. Zusätzlich zu den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen umfasst diese Richtlinie unter anderem Material, Beleuchtung, Betrieb, Schutz vor mechanischen Risiken, Notfall, Stabilität, Sicherheitseinrichtungen, Schutzschild und elektrische Risiken, Vibrationen, Explosionsgefahr, Lärm, Emissionen usw. , Strahlung und Wartungs- und Sicherheitsmarkierungen an der Maschine.

Die Maschinenrichtlinie wurde in 1993 veröffentlicht und hat eine zweijährige Übergangsfrist eingeführt. Nach 1995 wurde es vollständig implementiert. Da 1995 auf jeder neuen Maschine, die unter die Richtlinie fällt, CE-Kennzeichnung muss ein Etikett tragen.

Für eine Vielzahl von Maschinen kann der Hersteller bewerten, ob die Maschine die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, ohne dass eine zugelassene Zertifizierungsstelle erforderlich ist. Auf dem Typenschild der Maschine sind das CE-Zeichen, der Name und die Anschrift des Herstellers, die Serien- und Typennummer des Produkts sowie das Herstellungsdatum anzugeben.

über CE-Kennzeichnung Wenn mehrere Maschinen in einer Produktionslinie installiert sind, muss diese neue Kombination auch der Richtlinie der Europäischen Union entsprechen. Zusätzliche Risikosituationen oder sich ändernde Risikosituationen müssen durch eine Risikoanalyse überprüft werden.

Gemäß der Maschinensicherheitsverordnung muss für jede Maschine eine Maschinenrisikoanalyse durchgeführt werden. Die Risikobewertung der Maschine, der Ergonomie und des elektrischen Steuergeräts in vielen Aspekten der Risikoanalyse der Maschine wird durchgeführt. Die Bestimmung von Maschinengeräuschen, Maschinenvibrationsprüfungen, Isolationsprüfungen, Hochspannungsprüfungen, Ableitstromprüfungen und Durchgangsprüfungen für Erdungsleitungen sind einige der durchgeführten Analysen. Der Konstrukteur, Benutzer oder Lieferant dieser neuen Maschine stellt dann eine Konformitätserklärung aus, übernimmt die endgültige Verantwortung und bringt das CE-Zeichen auf dem montierten System an.

Die Maschinensicherheitsverordnung (2006 / 42 / AT) wurde vom Ministerium für Industrie und Handel erlassen. Wenn eine Maschine ordnungsgemäß installiert, gewartet und für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, darf sie die menschliche Gesundheit sowie die Sicherheit und das Eigentum nicht beeinträchtigen. Diese Verordnung wurde erstellt, um die grundlegenden Sicherheitsbedingungen für die Konstruktion und Produktion der in Verkehr zu bringenden Maschinen und die einzuhaltenden Konformitätsbewertungsverfahren sowie die Mindestkriterien für die benannten Stellen, die die Konformitätsbewertung durchführen, zu regeln. Diese Verordnung entspricht auch der Richtlinie 2006 / 42 / EC der Europäischen Union.

Ob gebrauchte Maschinen unter die Maschinenrichtlinie fallen, ist umstritten. Diese Richtlinie gilt nur für neue Maschinen. Aus diesem Grund fallen Maschinen, die vor 1995 zum Verkauf angeboten wurden, nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.

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