Die Sicherheit von Mitarbeitern und Unternehmen an einem Arbeitsplatz hängt von regelmäßigen Tests aller Fahrzeuge und Systeme ab, unabhängig davon, ob sie mit Handkraft oder mit motorischer Kraft betrieben werden. Die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes Nr. 6331 herausgegebene Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist in 2013 in Kraft getreten. Diese gesetzlichen Bestimmungen legen die Mindestanforderungen an Gesundheit und Sicherheit beim Einsatz von Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz fest. Je nach Art der an den Arbeitsplätzen verwendeten Maschinen wird in der Verordnung der Zeitraum erläutert, in dem diese Fahrzeuge überprüft werden, sowie die Kriterien und Normen dieser regelmäßigen Kontrollen.

Fahrzeughebezeuge bestehen normalerweise aus zwei oder vier Säulen. Sie werden bei der Wartung von Kraftfahrzeugen sowie leichten und mittelschweren Nutzfahrzeugen eingesetzt. Sie werden in der Regel von Kfz-Werkstätten und -Diensten verwendet. Es gibt viele Arten von Hebebühnen für Fahrzeuge, die zur Steigerung der Produktivität des Unternehmens hergestellt werden, je nach Tragfähigkeit, leichter, mittlerer und mittelschwerer Nutzfahrzeuggruppe und allen Kraftfahrzeugen.

Fahrzeug hebtgehört zur Gruppe der Hebe- oder Transportwerkzeuge. Sie verleihen dem Fahrzeug eine ergonomische Höhe, wenn allgemeine Überprüfungen am Boden von Fahrzeugen durchgeführt werden, die gewartet und repariert werden müssen, wenn die Bremsen überprüft werden, wenn der Schalldämpfer ausgetauscht wird und wenn ähnliche Arbeiten ausgeführt werden. Da die Last, die sie tragen, schwer und riskant ist, ist der Einsatz dieser Werkzeuge ebenfalls riskant.

Prüf- und Testeinrichtungen Die Stahlseile, -ketten, -haken, -schlingen, -scheiben, -bremsen und -stopper der Hebebühnen werden von diesen kontrolliert. Zusätzlich werden Zustands- und Lasthebetests im unbeladenen und beladenen Zustand sowie Lasthebetests durchgeführt. Nach Abschluss des Inspektionsprozesses wird ein Bericht der Prüf- und Inspektionsstelle erstellt und dem Betrieb übergeben, aus dem hervorgeht, dass der Hebebühnenlift sicher funktioniert und nicht verwendet wird. Dieser Bericht wird bei den vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit durchgeführten Prüfungen als gültig angesehen.

Hebebühnen müssen mindestens einmal jährlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz überprüft werden, sofern in den einschlägigen Normen keine andere Frist festgelegt ist. Nach dem Gesetz tragen die Arbeitgeber die Verantwortung, wenn ein unerwarteter Unfall eintritt.

Gemäß der Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind bei den Kontrollen folgende Grundnormen zu beachten:

  • TS EN 60204-32 Sicherheit in Maschinen - Elektrische Geräte in Maschinen - Teil 32: Regeln für Lasthebemaschinen
  • TS ISO 12480-1-Krane - Sichere Verwendung - Abschnitt 1: Allgemeines
  • TS EN 13000: 2010 + A1 Krane - Mobilkrane
  • TS EN 1495 / A2 Hebebühnen - Säulenarbeitsbühnen
  • TS EN 1757-2 Sicherheit in Industriefahrzeugen - Fußgängergesteuerte Fahrzeuge - Teil 2: Palettentransporter

Die TÜRCERT-Zertifizierungsstelle bietet Zertifizierungs- und Schulungsdienstleistungen sowie spezielle technische Dienstleistungen für die anspruchsvollen Unternehmen an. In diesem Zusammenhang können Sie einen Service anfordern, indem Sie sich an die TÜRCERT-Zertifizierungsstelle wenden, um regelmäßige Inspektionen von Hebebühnen und anderen Inspektionsdiensten durchzuführen.