Das Ministerium für Industrie und Handel hat die 2008-Verordnung zur Wartung und zum Betrieb von Aufzügen erlassen. Die Aufzüge, die zum Transport von Personen und Gütern verwendet werden, sollten so arbeiten, dass die Gesundheit und Sicherheit von Personen, allen Lebewesen und der Umwelt nach der Inbetriebnahme nicht gefährdet wird. Verordnung Betrieb von Aufzügen, Wartung, jährliche Kontrollen, Wartung und Service, Kontrolle, Garantiebedingungen und Kundendienst, um die einzuhaltenden Regeln festzulegen. Nach dieser Vorschrift müssen Aufzüge nach zweijähriger Betriebszeit mindestens einmal jährlich überprüft werden. Diese Inspektionen werden durchgeführt, um die Sicherheit von Leben und Eigentum der Aufzugsbenutzer zu gewährleisten.

Regelmäßige Inspektionen von Aufzügen Wenn dies nicht geschieht, wird es von den Gemeinden versiegelt und für den Gebrauch geschlossen.

Aufzugswartung und regelmäßige Inspektion sind unterschiedlich. Die Wartung der Aufzüge erfolgt monatlich, um den allgemeinen Zustand der Aufzüge zu überprüfen und die Mängel zu beseitigen. Bei der regelmäßigen Prüfung handelt es sich jedoch um eine eingehende Prüfung, ob der Aufzug im Hinblick auf die Sicherheit von Leben und Eigentum geeignet ist. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen des Aufzugs werden ebenfalls überwacht.

Periodische Kontrollen des AufzugsEs wird von Personal durchgeführt, das in den regelmäßigen Überprüfungen von Maschinenbauingenieuren oder Elektro- und Elektronikingenieuren oder Aufzügen geschult ist, die in Inspektions- und Prüfeinrichtungen arbeiten.

Auf der anderen Seite Arbeit und soziale Sicherheit Ministerium für Arbeit Gesundheit und Sicherheit bei der Verwendung von Arbeiten, die auf den Gesetz Ausrüstung Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinien, durch die Verwendung von vorhandenen Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz basierend hat die Mindestanforderungen identifiziert mit in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit zu beachten. Nach den Bestimmungen dieser Verordnung sollten Personen- und Lastenaufzüge mindestens einmal jährlich von Sachverständigen überprüft werden, sofern in den einschlägigen Normen keine andere Frist vorgesehen ist.

Gemäß der Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind die bei den Kontrollen zu berücksichtigenden Grundnormen den Bestimmungen der Aufzugsverordnung und der Aufzugswartungs- und -betriebsverordnung vorbehalten.

  • TS EN 81-3 + A1 Aufzüge - Sicherheitsvorschriften für Konstruktion und Montage - Teil 3: Elektrische und hydraulische Service-Aufzüge
  • TS EN 13015 + A1 Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Wartungsanweisungen
  • TS ISO 9386-1 Kraftbetriebene Hebebühnen für Behinderte - Sicherheit, Maße und Regeln für den Funktionsbetrieb - Teil 1: Vertikale Hebebühnen
  • ISO 9386-2 Bewegung kraftbetriebenen Hebebühne für Behinderte - Sicherheit, die Größe und die Regeln für die Funktionsbetrieb - Teil 2: Sitz Benutzer, stehende Benutzer und Rollstuhlfahrer auf eine schiefe Ebene in dem Bewegungskraftbetriebenen ladder-type Aufzug

Die TÜRCERT-Zertifizierungsstelle bietet einerseits Zertifizierungs- und Schulungsdienstleistungen an und erbringt andererseits spezifische technische Dienstleistungen für die anspruchsvollen Unternehmen. Diese Dienstleistungen umfassen regelmäßige Inspektionen von Aufzügen und anderen Inspektionsdiensten. Für jede Art von Inspektions- und Testarbeit können Sie sich an die TÜRCERT-Zertifizierungsstelle wenden.