Nach Inkrafttreten der Baustoffverordnung (2013 / 305 / EU) des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung in 2011 müssen Unternehmen, die Baustoffe an Länder der Europäischen Union verkaufen möchten, eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen für ihre Produkte ausstellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Konformitätserklärung unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Gibt es eine harmonisierte EU-Norm für das hergestellte Baumaterial?
  • Wenn für diesen Baustoff eine europäische technische Zulassung erteilt wurde

Für einige Baumaterialien sind jedoch in der oben genannten Verordnung einige Ausnahmen vorgesehen. In diesen Ausnahmefällen entscheiden die Unternehmen über eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung der Produkte.

Es handelt sich um Baustoffe, die im Bauwesen und bei Bauarbeiten dauerhaft verwendet werden. Die Bauarbeiten sind nicht nur mit dem Gebäude gemeint. Ein weites Gebiet ist von Straßenbaumaterialien, Tunneln, Dämmen bis zu Brücken und vom Landschaftsbau bis zu Gebäuden aller Art umgeben. In der obigen Definition werden bei dauerhafter Verwendung alle Baumaterialien verwendet, die zur Grundleistung des Gebäudes beitragen.

Die Leistung von Baustoffen hängt hauptsächlich von den folgenden sieben Grundmerkmalen ab:

  • Mechanische Festigkeits- und Stabilitätseigenschaften
  • Um im Brandfall sicher zu sein
  • Hygiene-, Gesundheits- und Umweltbedingungen
  • Verwendete Eingabehilfen und Sicherheitsfunktionen
  • Lärmschutzeigenschaften
  • Energie sparen und Wärme erhalten
  • Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

Die Leistung von Baustoffen muss mindestens eines dieser sieben Merkmale aufweisen.

Die Leistungserklärung ist erforderlich, um das CE-Zeichen auf den hergestellten Baustoffen anzubringen. Baumaterialien mit CE-Kennzeichnung können wie folgt klassifiziert werden:

  • Dacheindeckungen, Dachbeleuchtung, Schornsteine ​​und Hilfsstoffe
  • Hilfsmittel für Zement, Zuschlagstoffe, Gips und Beton
  • Straßenbaumaterialien
  • Fassadenbeschichtungen und Fassaden
  • Türen und Fenster
  • Brandmelde- und Brandbekämpfungsprodukte
  • Verbindungselemente aus Metall und Kunststoff
  • Glasmaterialien
  • Mauerwerk
  • Membran- und Geotextilmaterialien
  • Rohre, Tanks und verwandte Materialien
  • Betonfertigteile
  • Betonbewehrung und vorgespannte Stahlwerkstoffe
  • Strukturelle Lager und Metallprodukte
  • Strukturholzprodukte und Holzplatten
  • Wärmedämmstoffe

Die gemäß der oben genannten Bauproduktenverordnung (305 / 2011 / EU) erstellte Leistungserklärung ist für den Schutz der Rechte und Interessen der Unternehmen von großer Bedeutung. Unternehmen können nicht für Leistungen verantwortlich gemacht werden, die sie nicht deklarieren.

Die Merkmale der Leistungserklärung sind kurz wie folgt:

  • Ein Dokument, in dem die Produkte des Unternehmens vorgestellt werden
  • Ein Tool, für das das Unternehmen die Verantwortung auf der Grundlage von Typprüfberichten übernimmt
  • Rechtsnachweise zwischen Unternehmen und Verbrauchern in kontroversen Situationen
  • Ein Dokument mit produktbezogenen Informationen für den Endbenutzer
  • Es ist die Grundlage für den Schutz des Unternehmens für die Leistungen, die es nicht deklariert
  • Ein Dokument, das allen Interessenten Sicherheit gibt.

Grundsätzlich sind bei der Erstellung einer Leistungserklärung folgende Punkte zu beachten:

  • Für jedes Baustoffprojekt sollte eine separate Leistungserklärung erstellt werden. Diese Erklärung sollte den Umfang des Baumaterials beschreiben.
  • Die Leistungserklärung muss die Zertifikatsverfolgungsnummer des Herstellers enthalten.
  • Darüber hinaus muss der Hersteller über Unternehmensinformationen verfügen.
  • Es ist zu beachten, welche Leistungskriterien bei der Baustoffherstellung angewendet werden. Diese Leistungskriterien sind im Anhang zu den Grundanforderungen an Bauwerke der Bauproduktenverordnung (Anhang 1) enthalten.

Ein Beispiel für die Erstellung einer Leistungserklärung finden Sie im Anhang zur Bauproduktenverordnung (Anhang 3). Eine Kopie der Leistungserklärung muss den Endnutzern in Verbindung mit den auf dem Markt verfügbaren Baumaterialien oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden.