Beim Verkauf von Produkten, die nicht nur zwischen den Ländern der Europäischen Union, sondern auch aus anderen Ländern der Welt in die Länder der Europäischen Union verkauft werden sollen, müssen Unternehmen die Produkte als Unternehmen im selben Mitgliedsland mit dem CE-Zeichen versehen. Bei der Präsentation seiner Produkte auf dem EU-Markt, bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten Richtlinien nach dem neuen Konzept arbeiten in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen die Konformitätsbewertungsprozesse der Produkte gemäß diesen Richtlinien durchgeführt werden.

Wenn der Hersteller oder sein Vertreter Avrupa Birliği Andernfalls liegt diese Verantwortung beim Importeur innerhalb der Gewerkschaft. Dies bedeutet, dass bei Produktverkäufen aus Ländern der Dritten Welt in Länder der Europäischen Union die CE-Kennzeichnung vom Importeur erfüllt wird. Kurz gesagt, das Importunternehmen, das Waren von außerhalb der Union oder innerhalb der Union exportiert, muss sicherstellen, dass die Produkte den EU-Standards entsprechen.

Mit den Richtlinien der Ausschüsse der Europäischen Kommission wurden Standards in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit vieler Produkte festgelegt und somit der freie Verkehr dieser Produkte innerhalb der Union sichergestellt. In diesem Zusammenhang CE-KennzeichnungIst besorgt über die Produkte, die in den Richtlinien und Verordnungen nach dem neuen Konzept enthalten sind, die vom Verband der Europäischen Union in 1985 verabschiedet wurden. Diese Produkte entsprechen den grundlegenden Anforderungen der relevanten Richtlinien und die erforderlichen Verfahren wurden durch die CE-Kennzeichnung nachgewiesen.

In 2002 wurden diese Richtlinien und Vorschriften in unserem Land umgesetzt.

Richtlinien nach dem neuen Konzept, die eine CE-Kennzeichnung erfordern, sind:

  • Verordnung über Gasverbrennungsgeräte
  • Verordnung über drahtgebundene Transporteinrichtungen zur Beförderung von Personen
  • Baustoffverordnung
  • Verordnung zur elektromagnetischen Verträglichkeit
  • Vorschriften für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Durchführungsverordnung zur Lieferung und Überwachung der Zertifizierung von Explosivstoffen für den zivilen Gebrauch
  • Aufzugsverordnung
  • LVD-Niederspannungsrichtlinie
  • Maschinensicherheitsverordnung
  • Verordnung über Messgeräte
  • Medizinprodukteverordnung
  • Durchführungsverordnung zu den Effizienzanforderungen für neue Warmwasserkessel mit flüssigem und gasförmigem Brennstoff
  • Verordnung über nichtautomatisierte Waagen
  • Verordnung über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung über Druckgeräte
  • Verordnung über Funk- und Telekommunikationsendgeräte
  • Vorschriften für Sportboote
  • Verordnung über einfache Druckbehälter
  • Spielzeugbestimmungen

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